Wie sichere ich mich ab, dass eine bestimmte Immobilie mir zum Verkauf angeboten wird?
VORKAUFSRECHT Frau A hat ein Grundstück geerbt. Bei diesem ist im Grundbuch ein Vorkaufsrecht für Herrn B eingetragen. Was bedeutet dies? Wenn Frau A ihr Grundstück verkaufen will, muss sie Herrn B entweder einen bereits mit dem Käufer C abgeschlossenen Kaufvertrag oder ein vom potentiellen Käufer C unterschriebenes verbindliches Kaufanbot vorlegen. Herr B hat nun 30 Tage Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben: Wenn er es ausübt, kommt bereits der Kaufvertrag zwischen Frau A und Herrn B in der vorgelegten Form zustande bzw. tritt Herr B in das Kaufanbot ein. Frau A und Herr B sind dann noch verpflichtet, die erforderlichen Unterschriften abzugeben, damit Herr B als Erwerber ins Grundbuch eingetragen werden kann. Übt Herr B sein Vorkaufsrecht nicht aus, verfällt dieses...